Psychische gefährdungsbeurteilung

Pflicht und Chance zugleich

Seit 2013 ist in § 5 ArbSchG festgelegt, dass Arbeitgeber psychische Belastungen am Arbeitsplatz systematisch erheben und Maßnahmen ergreifen müssen. Dabei geht es um eine nachhaltige Strategie zur Steigerung der Mitarbeitergesundheit, Leistungsfähigkeit und Unternehmensattraktivität

 

Profitieren auch Sie von meiner arbeitspsychologischen Expertise sowie modernen, wissenschaftlich fundierten Verfahren. So schaffen Sie Rechtssicherheit und legen zugleich die Basis für gesunde Strukturen, weniger Krankheitstage und zukunftsfähige Arbeitsbedingungen.

mein angebot

Bei mir erhalten Sie eine praxisorientierte und rechtssichere Umsetzung der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Der Fokus liegt dabei stets auf der Umsetzbarkeit im betrieblichen Alltag, die verständlich, transparent und mit hoher Akzeptanz bei Beschäftigten und Führungskräften erfolgt.

Ich biete zwei Varianten an: ein kompaktes Screening und eine vertiefte Risikoanalyse. Der Leistungsumfang unterscheidet sich je nachdem, wie detailliert arbeitsbezogene Belastungen und Ressourcen bewertet werden sollen. Beide Varianten werden individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.

Paket 1: Screening

  • ✔ Ab 10 Mitarbeitenden
  • ✔ Belastungs- und Ressourcenschwerpunkte
  • ✔ Mittelwerte & Vergleiche
  • ✔ Ampeldarstellung & Rankings
  • ✔ Handlungsempfehlungen nach Cut-Off-Werten
  • ✔ Dokumentationsbericht

Paket 2: Risikoanalyse

  • ✔ Ab 100 Mitarbeitenden
  • ✔ Berechnung konkreter Erkrankungsrisiken
  • ✔ Mittelwerte, Vergleiche & Inferenzstatistik
  • ✔ Rankings und Risikokurven
  • ✔ Risikoorientierte Handlungsempfehlungen
  • ✔ Dokumentationsbericht

Fordern Sie hier ein unverbindliches Angebot für eine psychische Gefährdungsbeurteilung an!

Sie haben Fragen oder möchten direkt mit mir sprechen?

Rufen Sie gerne an! Ich berate Sie unverbindlich und persönlich:

+49 (0) 157 56024472

Wirksamkeitsanalyse: Pflichtgerechte Wirkungskontrolle

Gemäß § 3 ArbSchG ist die Arbeitsschutzmaßnahme nicht abgeschlossen mit ihrer Umsetzung, sondern muss auf Wirksamkeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

 

Meine Leistung umfasst deshalb auch eine strukturierte Wirksamkeitsanalyse. Diese beinhaltet z. B. Nachbefragungen nach drei bis zwölf Monaten oder Workshops. Ich vergleiche die Ergebnisse mit der Ausgangslage und führe Anpassungen durch, damit Sie einen fortlaufenden Verbesserungsprozess gestalten können.

 

So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition in gesunde Arbeitsbedingungen nachhaltige Wirkung erzielt und dabei rechtssicher, datenbasiert und langfristig wirksam ist.

Beratung

Sie möchten mehr über den Ablauf der psychischen Gefährdungsbeurteilung oder das Leistungsangebot erfahren?

 

Dann nutzen Sie die Gelegenheit für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.
Ich berate Sie gerne!