Psychische Gefährdungsbeurteilung

Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Arbeitsbedingungen systematisch zu beurteilen und Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln (§ 5 ArbSchG). Ziel ist es, Gefährdungen möglichst zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren, sowohl im physischen als auch im psychischen Bereich.

 

Ein zentraler Baustein dabei ist die psychische Gefährdungsbeurteilung: Sie hilft dabei, psychisch belastende Arbeitsbedingungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu sichern.

Typische Belastungsfaktoren

Typische Belastungsfaktoren in der Büroarbeit sind etwa:

  • Hohe Arbeitsintensität und Zeitdruck
  • Unklare Zuständigkeiten oder ineffiziente Prozesse
  • Häufige Unterbrechungen und ständige Erreichbarkeit
  • Monotone Tätigkeiten oder fehlende Entwicklungsmöglichkeiten
  • Konflikte im Team oder mit Führungskräften
  • Ungünstige organisatorische Rahmenbedingungen

 

Diese Faktoren können zu erhöhten Fehlzeiten und sinkender Arbeitsqualität führen.

ihr Nutzen als Unternehmen

Eine korrekt durchgeführte psychische Gefährdungsbeurteilung bringt zahlreiche Vorteile:

  • Kostensenkung: Weniger Krankheitstage und reduzierte Fehlzeiten zahlen sich wirtschaftlich aus.
  • Frühzeitige Prävention: Belastungen werden erkannt, bevor sie zu gesundheitlichen Problemen führen.
  • Verbesserung der Arbeitsorganisation: Effizienz und Klarheit im Arbeitsablauf steigen.
  • Wertschätzung und Motivation: Beschäftigte erleben, dass ihre psychische Gesundheit ernst genommen wird.
  • Rechtssicherheit: Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitsschutzgesetz.

meine leistungen

gbu - psyche

Rechtssichere Durchführung psychischer Gefährdungs-beurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.


beratung

Sie möchten mehr über den Ablauf der psychischen Gefährdungsbeurteilung oder das Leistungsangebot erfahren?

 

Dann nutzen Sie die Gelegenheit für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

Ich berate Sie gerne!

Sie haben Fragen oder möchten direkt mit mir sprechen?

Rufen Sie gerne an! Ich berate Sie unverbindlich und persönlich:

+49 (0) 157 56024472