Seit Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Arbeitsbedingungen systematisch zu beurteilen und Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln (§ 5 ArbSchG). Ziel ist es, Gefährdungen möglichst zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren, sowohl im physischen als auch im psychischen Bereich.
Ein zentraler Baustein dabei ist die psychische Gefährdungsbeurteilung: Sie hilft dabei, psychisch belastende Arbeitsbedingungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden langfristig zu sichern.
Typische Belastungsfaktoren in der Büroarbeit sind etwa:
Diese Faktoren können zu erhöhten Fehlzeiten und sinkender Arbeitsqualität führen.
Eine korrekt durchgeführte psychische Gefährdungsbeurteilung bringt zahlreiche Vorteile:
Rechtssichere Durchführung psychischer Gefährdungs-beurteilungen nach § 5 Arbeitsschutzgesetz.
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